GKV Spargsetzt ab 01.01.2027

Wichtige Patienteninformation: Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf Ihre Versorgung ab dem 01.01.2027


Liebe Patientinnen und Patienten,

die neuen gesetzlichen Sparvorgaben sind final beschlossen und schränken die ambulante fachärztliche und operative Versorgung ab 2027 spürbar ein.
Wir möchten Sie transparent über die direkten Auswirkungen auf unsere Praxis informieren.
Was bedeutet das für gesetzlich Versicherte (GKV)?
  • Rund 7 % weniger Terminkapazitäten in sächsischen chirurgischen Praxen (KBV-Berechnung):

    Laut Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die Fachgruppe Chirurgie in Sachsen müssen Praxen ihr Leistungsangebot für GKV-Patienten um rund 7 % reduzieren (ca. 7 Neupatienten pro Woche weniger), da darüber hinausgehende Behandlungen von den Krankenkassen nicht mehr vergütet werden. (PDF)

  • Längere Vorlaufzeiten bei planbaren Terminen:

    Da die gesetzlichen Quartalskontingente begrenzt sind, entstehen bei planbaren Erstuntersuchungen, Kontrollen und Beratungsgesprächen nach aufgebrauchtem Budget längere Wartezeiten (Verschiebung in das Folgequartal).

  • Verschiebung planbarer Operationen:

    Auch ambulante Operationen unterliegen ab 01.01.2027 festen Budgets. Ist das Quartalskontingent erreicht, müssen planbare Eingriffe in das Folgequartal verlegt werden.

  • Zunehmender bürokratischer Aufwand:
    Umfangreiche Prüf- und Dokumentationspflichten binden Arbeitszeit am Schreibtisch, die in der direkten Patientenbetreuung fehlt.

 

Versorgung bei BG-Fällen & Privatpatienten:
  • BG-Fälle (Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle):
    Die berufsgenossenschaftliche Unfallversorgung über das D-Arzt-Verfahren ist nicht budgetiert und findet uneingeschränkt statt.
  • Privatpatienten:
    Private Krankenversicherungen unterliegen keinen gesetzlichen Budgetdeckelungen, sodass Termine im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten vergeben werden können.

 

Weiterführende Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):

 

Ihr Dr. Till  Illert