Dr. med. Till Illert ist seit dem 01.10.2015 durch die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Durchgangsarzt (D-Arzt) zum Durchgangsarztverfahren beteiligt.
Das Durchgangsarztverfahren
Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Schul- und Kindergartenunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn:
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
- Heil- oder Hilfsmittel zu verordnen sind oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Der Durchgangsarzt entscheidet, ob eine allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt erfolgen kann oder wegen Art bzw. Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er in der Regel selbst durchführt. Bei allgemeiner Heilbehandlung überwacht der D-Arzt den Heilverlauf.
Die Landesverbände der DGUV beteiligen ausschließlich fachlich qualifizierte Fachärzte mit entsprechender Praxisausstattung am Verfahren. Diese müssen neben der fachlichen Befähigung besondere personelle, apparative sowie räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme der vertraglichen Pflichten bereit sein.
Bundesweit sind über 4.200 niedergelassene sowie an Kliniken tätige Ärzte in das D-Arzt-Verfahren eingebunden, in dem jährlich mehr als 3 Millionen Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung versorgt werden.