Wichtige Patienteninformation: Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf Ihre Versorgung ab dem 01.01.2027
Liebe Patientinnen und Patienten,
Wir möchten Sie transparent über die direkten Auswirkungen auf unsere Praxis informieren.
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Rund 7 % weniger Terminkapazitäten in sächsischen chirurgischen Praxen (KBV-Berechnung):
Laut Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die Fachgruppe Chirurgie in Sachsen müssen Praxen ihr Leistungsangebot für GKV-Patienten um rund 7 % reduzieren (ca. 7 Neupatienten pro Woche weniger), da darüber hinausgehende Behandlungen von den Krankenkassen nicht mehr vergütet werden. (PDF)
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Längere Vorlaufzeiten bei planbaren Terminen:
Da die gesetzlichen Quartalskontingente begrenzt sind, entstehen bei planbaren Erstuntersuchungen, Kontrollen und Beratungsgesprächen nach aufgebrauchtem Budget längere Wartezeiten (Verschiebung in das Folgequartal).
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Verschiebung planbarer Operationen:
Auch ambulante Operationen unterliegen ab 01.01.2027 festen Budgets. Ist das Quartalskontingent erreicht, müssen planbare Eingriffe in das Folgequartal verlegt werden.
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Zunehmender bürokratischer Aufwand:
Umfangreiche Prüf- und Dokumentationspflichten binden Arbeitszeit am Schreibtisch, die in der direkten Patientenbetreuung fehlt.
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BG-Fälle (Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle):
Die berufsgenossenschaftliche Unfallversorgung über das D-Arzt-Verfahren ist nicht budgetiert und findet uneingeschränkt statt. -
Privatpatienten:
Private Krankenversicherungen unterliegen keinen gesetzlichen Budgetdeckelungen, sodass Termine im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten vergeben werden können.
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Offizielle Informationsseite für Patienten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/spargesetz