Dr. med. Till Illert ist als D-Arzt zum Durchgangsarztverfahren durch den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften (DGUV) zum 01.10.2015 zugelassen.
Das Durchgangsarztverfahren
Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen / Wegeunfällen / Schulunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf.
Die Landesverbände beteiligen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis/Klinik am Durchgangsarztverfahren.
Diese müssen neben der fachlichen Befähigung spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
Bundesweit sind über 4.200 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 3.200.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Durchgangsarztverfahren versorgt.
Quelle: DGUV Landesverband – (https://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/d-arzt-verfahren/index.jsp) – 2020